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Beratung im Arbeitsrecht bei Kündigungserhalt
Kompetente Beratung durch einen (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht
Abfindung durch Überprüfung der Kündigung
Im Falle einer Kündigung beraten Sie unsere Fachanwälte und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Wir prüfen Ihre Kündigung und können, falls diese einen Fehler aufweisen sollte, für sie eine Abfindung oder bestmöglichst eine Weiterbeschäftigung aushandeln.
Drei-Wochenfrist für eine Kündigungsschutzklage
Falls der Arbeitgeber nicht einlenkt, muss dem Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Kostenlose Beratung für Mitglieder
Durch die kostenlose Beratung können Mitglieder Ihre Kündigung, ohne Sorge vor hohen Kosten, von einem Fachanwalt prüfen lassen. Als Mitglied im ArbeitnehmerHilfe e.V. zahlt man lediglich einen Jahresbeitrag von 40 € und erhält somit die Möglichkeit, sich günstig über seine Rechte aufklären zu lassen.
Terminvereinbarung unter 0231-17740860
Um einen kurzfristigen Beratungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0231-17740860. Sichern Sie sich somit eine Abfindungszahlung, eine Weiterbeschäftigung oder ein positives Arbeitszeugnis.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Dortmund: Zuverlässige, unkomplizierte und kompetente Beratung durch einen (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht.

Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0231-17740860