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Beratung im Arbeitsrecht bei Kündigungserhalt

Kompetente Beratung durch einen (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht

Abfindung durch Überprüfung der Kündigung

Im Falle einer Kündigung beraten Sie unsere Fachanwälte und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Wir prüfen Ihre Kündigung und können, falls diese einen Fehler aufweisen sollte, für sie eine Abfindung oder bestmöglichst eine Weiterbeschäftigung aushandeln.

Drei-Wochenfrist für eine Kündigungsschutzklage

Falls der Arbeitgeber nicht einlenkt, muss dem Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. 

Kostenlose Beratung für Mitglieder

Durch die kostenlose Beratung können Mitglieder Ihre Kündigung, ohne Sorge vor hohen Kosten, von einem Fachanwalt prüfen lassen. Als Mitglied im ArbeitnehmerHilfe e.V. zahlt man lediglich einen Jahresbeitrag von 40 € und erhält somit die Möglichkeit, sich günstig über seine Rechte aufklären zu lassen.

Terminvereinbarung unter 0231-17740860

Um einen kurzfristigen Beratungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0231-17740860. Sichern Sie sich somit eine Abfindungszahlung, eine Weiterbeschäftigung oder ein positives Arbeitszeugnis. 

ArbeitnehmerHilfe e.V. Dortmund: Zuverlässige, unkomplizierte und kompetente Beratung durch einen (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0231-17740860

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0231-17740860

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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